Kindstötungen: Staatsanwaltschaft klagt Mutter wegen dreifachen Mordes an
Gegen die heute 32-Jährige Frau aus Villmar, der vorgeworfen wird, in den Jahren 2004, 2006 und 2009 ihre jeweils wenige Wochen alten Kinder getötet zu haben, hat die Staatsanwaltschaft Limburg jetzt Anklage erhoben. Die Staatsanwaltschaft qualifiziert die Handlungen der Angeschuldigten als Mord in drei Fällen, verwirklicht durch das Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe".
"Niedrige Beweggründe" sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs solche, die "nach allgemeiner sittlicher Anschauung auf tiefster Stufe stehen".
Der Mordankalge vorangegangen war eine ergänzende Vernehmung der seit dem 7. September 2011 in Untersuchungshaft sitzenden Angeschuldigten zu den Motiven der drei Tötungen.
Nach Auffassung der Limburger Staatsanwaltschaft handelte die Frau, um ihre eigenen Interessen, nämlich sich der üblichen Beanspruchung einer Mutter durch ihr Kleinkind zu entledigen, rücksichtslos und selbstsüchtig durchzusetzen.
Nunmehr wird eine große Strafkammer als Schwurgericht des Landgerichts Limburg über den Fall zu entscheiden haben.
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